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   BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91   

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BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91 (https://dejure.org/1992,10719)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1992 - 9 B 280.91 (https://dejure.org/1992,10719)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1992 - 9 B 280.91 (https://dejure.org/1992,10719)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Verantwortlichkeit des Staates für Drittverfolgungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138) sowie in der von der Beschwerde genannten Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nur mehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht.

    Der beschließende Senat hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 146; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) darauf hingewiesen, daß die asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter endet, wenn die Schutzgewährung die Kräfte des konkreten Staates übersteigt, die Schutzgewährung - mit anderen Worten - jenseits der dem Staat an sich zur Verfügung stehenden Mittel liegt.

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91
    Der beschließende Senat hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 146; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) darauf hingewiesen, daß die asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter endet, wenn die Schutzgewährung die Kräfte des konkreten Staates übersteigt, die Schutzgewährung - mit anderen Worten - jenseits der dem Staat an sich zur Verfügung stehenden Mittel liegt.

    Die Beschwerde übersieht insoweit, daß nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung eines verfolgt Ausgereisten als Asylberechtigter erst dann nicht geboten ist, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist, für die Zukunftsprognose bei einem vorverfolgten Asylsuchenden somit ein herabgesetzter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist (BVerfGE 54, 341 ; BVerwG, Urteile vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] sowie vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - a.a.O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91
    Die Beschwerde übersieht insoweit, daß nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung eines verfolgt Ausgereisten als Asylberechtigter erst dann nicht geboten ist, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist, für die Zukunftsprognose bei einem vorverfolgten Asylsuchenden somit ein herabgesetzter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist (BVerfGE 54, 341 ; BVerwG, Urteile vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] sowie vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - a.a.O.).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91
    Die Beschwerde übersieht insoweit, daß nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung eines verfolgt Ausgereisten als Asylberechtigter erst dann nicht geboten ist, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist, für die Zukunftsprognose bei einem vorverfolgten Asylsuchenden somit ein herabgesetzter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist (BVerfGE 54, 341 ; BVerwG, Urteile vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] sowie vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91
    Die Beschwerde übersieht insoweit, daß nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung eines verfolgt Ausgereisten als Asylberechtigter erst dann nicht geboten ist, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist, für die Zukunftsprognose bei einem vorverfolgten Asylsuchenden somit ein herabgesetzter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist (BVerfGE 54, 341 ; BVerwG, Urteile vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] sowie vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138) sowie in der von der Beschwerde genannten Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nur mehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht.
  • BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr politischer

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91
    Die von ihr erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Beurteilung der Frage der "Verantwortlichkeit des Staates für Drittverfolgungen" von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ab, ist nicht begründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von

    Die Feststellung einer derartigen Extremlage könnte zudem nur für das betreffende Gebiet und für die Dauer der Krise gelten und es ließe sich schwerlich die Aussage treffen, erneute Maßnahmen, denen wieder die Eigenschaft politischer Verfolgung zukäme, seien für die absehbare Zukunft hinreichend sicher ausgeschlossen (vgl. hierzu insbesondere BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., 350; vgl. weiter BVerwG, Beschluß vom 3.4.1992 - BVerwG 9 B 280.91 -).
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